Muss ich eine Gesellschaft gründen?
Nein, wenn Sie Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA-Landes sind, dürfen Sie in der Schweiz selbstständig erwerbstätig sein, ohne eine Gesellschaft gründen zu müssen. Das heißt z. B., dass Karl Maier von der Schweiz aus einfach als „Karl Maier Beratung" arbeiten kann und keine „Karl Maier SA" oder „Karl Maier GmbH" zu gründen braucht.
Sollten Sie allerdings Mitarbeiter anstellen wollen oder grundsätzlich den Firmensitz in der Schweiz auch langfristig beibehalten wollen (z.B: aufgrund des Erwerbs von Immobilien oder Veranlagung von Vermögen ist dei Gründung einer Gesellschaft (juristischen Person) in der Schweiz oft sinnvoll. Empfehlenswert hierzu ist die Gründung einer GmbH.