Schweizer Steuern

  • Welche Steuern muss ich zahlen, wenn ich ausländischer Einwohner der Schweiz bin?
  • Was ist die Schweizer Pauschalbesteuerung und wie funktioniert sie?
  • Wenn ich in der Schweiz sterbe, müssen mein Ehepartner und meine Kinder dann Erbschaftssteuer zahlen?
  • Stimmt es, dass es in der Schweiz keine Kapitalertragsteuer gibt?



Die Personensteuer in der Schweiz

 

Die Personensteuer in der Schweiz ist nicht besonders hoch. Trotz der komplexen föderalistischen politischen Struktur, ist das schweizerische Steuersystem ziemlich unkompliziert und die Finanzverwaltung recht effizient.

 

Pauschalbesteuerung
Ausländer, die nicht erwerbstätig (also pensioniert) sind, können sich für die Zahlung einer jährlichen Pauschalsteuer entscheiden, die aufgrund ihrer Jahresmiete berechnet wird (oder aufgrund des Mietwerts ihres Hauses oder ihrer Wohnung) und nicht in Bezug zu ihrem tatsächlichen Einkommen oder Vermögen steht.
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Einkommenssteuer
Sie zahlen Steuern an Ihrem Wohnort. Diese Steuerleistungen werden zwischen der Eidgenossenschaft, dem Kanton und der Gemeinde verteilt (etwa ein Drittel für jede Ebene). Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Steuersätzen der einzelnen Kantone und sogar Gemeinden. Die Höhe Ihres Steuerbescheids hängt daher stark von Ihrem Wohnort ab, liegt jedoch nur selten über 30 %.

 

Vermögenssteuer
Die Kantone erheben eine geringe Vermögenssteuer in Höhe von höchstens 1 % Ihres Reinvermögen (es sei denn, Sie kommen für die Pauschalbesteuerung in Frage). Diese älteste Steuer der Schweiz wird nie so drastisch wie in einigen anderen Ländern erhoben. Reichtum wird hier nicht bestraft.

 

Erbschaftssteuer
Viele Kantone erheben eine geringe Erbschaftssteuer (Erbanfall- Nachlasssteuer) von etwa 7 % beim Übergang von Vater auf Sohn, aber diese wird auf allgemeinen Wunsch allmählich abgeschafft.
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Kapitalertragsteuer
In der Schweiz wird keine Kapitalertragsteuer erhoben, mit Ausnahme der Verrechnungssteuer für Aktien- und Immobilienhändler.
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Wenn ich in der Schweiz sterbe, müssen mein Ehepartner und meine Kinder dann Erbschaftssteuer zahlen?

In vielen Kantonen wird keine Steuer auf Vermögenswerte erhoben, die hinterbliebenen Ehepartner und Kinder erben, wenn Sie als Einwohner und somit Steuerzahler in der Schweiz sterben. In den Kantonen, die eine Erbschaftssteuer kennen, sind die Steuersätze im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrig. Im Kanton Waadt z. B. verlangt man im Moment eine Steuer von nur 3,5 % aller Vermögenswerte, die hinterbliebene Kinder erben.

Es gibt viele Aspekte, die mitgewogen werden müssen. Schweizer Immobilien z. B. werden in dem Kanton, in dem sie sich befinden, besteuert. In einem Trust verwahrte Vermögenswerte werden meistens nicht besteuert.

 

Wenn Sie über Vermögenswerte verfügen und Sicherheit darüber haben möchten, wie diese nachgelassen und besteuert werden, raten wir Ihnen, dies bei Ihrem Besuch an uns zu erwähnen. Wir können die Situation dann klären und feststellen, welchem Recht Ihr Testament unterliegt und wie wir sicherstellen können, dass die zu zahlenden Steuern so niedrig wie möglich sind und dass Ihre Vermögenswerte auf die von Ihnen gewünschten Personen übergehen. Mit den gebündelten Fachkenntnissen unseres Unternehmens und unserer Partner finden wir wahrscheinlich auch für das komplizierteste internationale Steuerproblem eine zufriedenstellende Lösung.

Stimmt es, dass es in der Schweiz keine Kapitalertragsteuer gibt?

In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragsteuer, außer für Personen, zu deren Beruf das Kaufen und Verkaufen bestimmter Vermögenswerte (z. B. Aktien) gehört, und für Immobilien in der Schweiz.Ein interessantes Beispiel ist ein britischer Unternehmer, der seine Firma verkauft. Wenn er zur Zeit des Verkaufs Einwohner der Schweiz ist, kann es normalerweise so geregelt werden, dass weder in der Schweiz noch in Großbritannien eine Kapitalertragsteuer auf den Erlös aus dem Verkauf der Firma entrichtet zu werden braucht.

Pauschalbesteuerung in der Schweiz



Für ausländische Staatsbürger, die erstmals oder nach zehnjähriger Landesabwesenheit Wohnsitz in der Schweiz nehmen und nicht hier erwerbstätig sind, bietet sich die Möglichkeit der Besteuerung nach dem Aufwand. Diese so genannte Pauschalbesteuerung ist seit der Abschaffung im Kanton Zürich aufgrund einer Volksinitiative auch in anderen Kantonen sowie auf Bundesebene unter Druck geraten.
 
Auf nationaler Ebene wurde im März 2011 eine eidgenössische Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung lanciert. Am 19. Oktober 2012 wurden 103‘000 beglaubigte Unterschriften für die Initiative bei der Bundeskanzlei eingereicht. Nach der Prüfung durch die Bundeskanzlei wird die Initiative voraussichtlich 2014 zur Abstimmung kommen.

 

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Wer kann die Pauschalbesteuerung in Anspruch nehmen?
Sie müssen ein Einwohner der Schweiz mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder C sein, sich im Ruhestand befinden und dürfen in den letzten 10 Jahren nicht in der Schweiz gearbeitet haben. Mit im Ruhestand wird gemeint, dass Sie keine tägliche Erwerbstätigkeit ausüben. Ihre Anlagen dürfen Sie verwalten, aber Sie dürfen weder in der Schweiz noch im Ausland arbeiten.

In vielen Kantonen gelten inoffizielle Mindestbeträge für das steuerbare Einkommen(siehe unten), die erfüllt sein müssen, ehe Ihnen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird. Als Faustregel gilt, dass Sie ein steuerbares Jahreseinkommen von mindestens 80.000 CHF pro Jahr haben müssen, um für eine Aufenthaltsbewilligung in Frage zu kommen.

 

Wie wird die Jahrespauschale berechnet?
Der Pauschalbetrag hängt von Ihren Ausgaben ab – nicht von Ihrem Einkommen. In der Praxis wird von Ihrer Jahresmiete als Anhaltspunkt für Ihre Ausgaben ausgegangen. Ihr steuerbares Einkommen ist das 5-fache dieser Jahresmiete. Darauf zahlen Sie den in Ihrer Wohngemeinde und Ihrem Wohnkanton üblichen Steuersatz.

 

          1. Beispiel: Sie mieten
Gehen wir davon aus, dass Sie in Au (SG)eine Wohnung für 3.000 CHF im Monat mieten. Das ergibt eine Jahresmiete von 3000x12 = 36.000 CHF. Ihr steuerbares Einkommen ist nur das 5-fache Ihrer Jahresmiete, also 36.000x5 = 180.000 CHF. Sie bekämen also in diesem Fall einen Steuerbescheidüber 180.000x30 %, also 54.000 CHF pro Jahr.
          2. Beispiel: Sie kaufen
Was geschieht, wenn Sie ein Haus im Wert von 3.000.000 CHF besitzen? Zuerst muss der Mietwert Ihres Hauses berechnet werden. Dazu nehmen wir den gängigen Hypothekenzinssatz (sagen wir 5 %), um die Jahresmiete zu berechnen: 3.000.000x5 % = 150.000 CHF. Ihr steuerbares Einkommen ist dann also 5x150.000 = 750.000 CHF. Bei einem Steuersatz von 30 % bekommen Sie dann einen Steuerbescheid über ungefähr 750.000x30 %, also 225.000 CHF pro Jahr.

 

Vergessen Sie nicht, dass der durchschnittliche Steuersatz davon abhängt, in welcher Gemeinde und welchem Kanton Sie leben, und dass zwischen diesen erhebliche Unterschiede bestehen können.

Bei der Berechnung des endgültigen Steuerbescheids gibt es viele Besonderheiten zu beachten, insbesondere wenn Sie viele Schweizer Vermögenswerte besitzen oder wenn Sie die Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen nutzen möchten, um im Ausland gezahlte Steuern zurückzubekommen.

Wir als haben uns darauf spezialisiert, Ausländern dabei zu helfen, Einwohner der Schweiz zu werden. Die Mehrzahl unserer Kunden hat sich der relativ niedrigen Kosten und der gebotenen Diskretion wegen für die Pauschalbesteuerung entschieden. Ihr Steuerberater berechnet Ihnen  genau, wie viel Steuern Sie wirklich zahlen müssen. Wir handeln auch Ihr steuerbares Einkommen bei den Behörden aus und helfen Ihnen beim Erlangen der Aufenthaltsbewilligung.